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WBE.2006.368

Aargau · 2010-01-25 · Deutsch AG

Ehehafte Wasserrechte. - Im Kanton Aargau haben sich Nutzungsrechte an Gewässern aus althergebrachten Rechtstiteln als privatrechtliche Eigentumsrechte erhalten. - Begriff und Inhalt des dinglichen Rechts bestimmt das Privatrecht. - Die ehehaften Wasserrechte sind von der Eigentumsgarantie geschützt.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 25.01.2010 WBE.2006.368

Ehehafte Wasserrechte.

- Im Kanton Aargau haben sich Nutzungsrechte an Gewässern aus althergebrachten Rechtstiteln als privatrechtliche Eigentumsrechte erhalten.

- Begriff und Inhalt des dinglichen Rechts bestimmt das Privatrecht. - Die ehehaften Wasserrechte sind von der Eigentumsgarantie geschützt.

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