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RV.2004.50394

Aargau · 2005-11-17 · Deutsch AG

Jahressteuer; Entschädigung mit Vorsorgecharakter (§ 45 Abs. 1 lit. e StG). - Eine Abgangsentschädigung hat keinen Vorsorgecharakter, wenn die Empfängerin im Zeitpunkt der Auszahlung vermittlungsfähig und bereit war, eine neue Arbeit anzunehmen und auch danach suchte.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 17.11.2005 RV.2004.50394

Jahressteuer; Entschädigung mit Vorsorgecharakter (§ 45 Abs. 1 lit. e StG).

- Eine Abgangsentschädigung hat keinen Vorsorgecharakter, wenn die Empfängerin im Zeitpunkt der Auszahlung vermittlungsfähig und bereit war, eine neue Arbeit anzunehmen und auch danach suchte.

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