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RV.2003.50164

Aargau · 2003-10-30 · Deutsch AG

Bemessung des Vermögens (§ 60 Abs. 1 und 4 StG). - Vermögensbestandteile, die aus einer während der Steuerperiode angefallenen Erbschaft stammen, sind beim Erben gewichtet nach der Dauer des Besitzes zum steuerbaren Vermögen hinzuzurechnen (Erw. 3). - Der steuerbare Anteil am Vermögen einer Erbengemeinschaft bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode (Erw. 4).

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 30.10.2003 RV.2003.50164

Bemessung des Vermögens (§ 60 Abs. 1 und 4 StG).

- Vermögensbestandteile, die aus einer während der Steuerperiode angefallenen Erbschaft stammen, sind beim Erben gewichtet nach der Dauer des Besitzes zum steuerbaren Vermögen hinzuzurechnen (Erw. 3).

- Der steuerbare Anteil am Vermögen einer Erbengemeinschaft bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode (Erw. 4).

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