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RV.2003.50038

Aargau · 2004-07-01 · Deutsch AG

Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen (§ 44 StG). - Eine Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen liegt vor, wenn, dem Wesen der Leistung entsprechend, ordentlicherweise eine periodische Ausrichtung vorgesehen gewesen wäre, und dies ohne Zutun des Steuerpflichtigen unterblieben ist. - Vergütungszinsen auf zu viel bezogenen Steuerbeträgen, die für mehrere Jahre ausbezahlt werden, stellen keine Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen dar.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 01.07.2004 RV.2003.50038

Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen (§ 44 StG).

- Eine Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen liegt vor, wenn, dem Wesen der Leistung entsprechend, ordentlicherweise eine periodische Ausrichtung vorgesehen gewesen wäre, und dies ohne Zutun des Steuerpflichtigen unterblieben ist.

- Vergütungszinsen auf zu viel bezogenen Steuerbeträgen, die für mehrere Jahre ausbezahlt werden, stellen keine Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen dar.

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