Ausschaffungshaft; Verhältnismässigkeit der Haftanordnung Die Haftanordnung erweist sich trotz beabsichtigter Heirat des Gesuchsgegners als verhältnismässig, da noch kein Trauungstermin feststeht, die Prüfung und Beglaubigung der zur Eheschliessung vorausgesetzten Dokumente noch pendent ist und mit einem entsprechenden Ergebnis frühestens in einigen Monaten gerechnet werden kann (Erw. II/6).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 11.03.2005 HA.2005.00012
Ausschaffungshaft; Verhältnismässigkeit der Haftanordnung Die Haftanordnung erweist sich trotz beabsichtigter Heirat des Gesuchsgegners als verhältnismässig, da noch kein Trauungstermin feststeht, die Prüfung und Beglaubigung der zur Eheschliessung vorausgesetzten Dokumente noch pendent ist und mit einem entsprechenden Ergebnis frühestens in einigen Monaten gerechnet werden kann (Erw. II/6).
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