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HA.2003.00018

Aargau · 2003-05-27 · Deutsch AG

Ausschaffungshaft; Haftverlängerung. Die Weigerung anlässlich eines begleiteten Ausschaffungsversuchs, das Flugzeug zu besteigen, stellt ein besonderes Hindernis für den Vollzug der Wegweisung im Sinne von Art. 13b Abs. 2 ANAG und damit ein Grund für eine Haftverlängerung dar (Erw. II/3 und 5).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 27.05.2003 HA.2003.00018

Ausschaffungshaft; Haftverlängerung. Die Weigerung anlässlich eines begleiteten Ausschaffungsversuchs, das Flugzeug zu besteigen, stellt ein besonderes Hindernis für den Vollzug der Wegweisung im Sinne von Art. 13b Abs. 2 ANAG und damit ein Grund für eine Haftverlängerung dar (Erw. II/3 und 5).

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