101 Ausschaffungshaft; Haftverlängerung.Die Weigerung anlässlich eines begleiteten Ausschaffungsversuchs, dasFlugzeug zu besteigen, stellt ein besonderes Hindernis für den Vollzug derWegweisung im Sinne von Art. 13b Abs. 2 ANAG und damit ein Grundfür eine Haftverlängerung dar (Erw. II/3 und 5).
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Aargau Rekursgericht im Ausländerrecht 27.05.2003 AGVE 2003 101 Argovie Rekursgericht im Ausländerrecht 27.05.2003 AGVE 2003 101 Argovia Rekursgericht im Ausländerrecht 27.05.2003 AGVE 2003 101
101 Ausschaffungshaft; Haftverlängerung.Die Weigerung anlässlich eines begleiteten Ausschaffungsversuchs, dasFlugzeug zu besteigen, stellt ein besonderes Hindernis für den Vollzug derWegweisung im Sinne von Art. 13b Abs. 2 ANAG und damit ein Grundfür eine Haftverlängerung dar (Erw. II/3 und 5).
AGVE 2003 101 S.383 2003 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 383 [...] 101 Ausschaffungshaft; Haftverlängerung. Die Weigerung anlässlich eines begleiteten Ausschaffungsversuchs, das Flugzeug zu besteigen, stellt ein besonderes Hindernis für den Vollzug der Wegweisung im Sinne von Art. 13b Abs. 2 ANAG und damit ein Grund für eine Haftverlängerung dar (Erw. II/3 und 5). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom
27. Mai 2003 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen M.B. be- treffend Haftverlängerung (HA.2003.00018).