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GB.2005.00004

Aargau · 2005-09-05 · Deutsch AG

Gebietsbeschränkung; Voraussetzungen für die Anordnung einer Ausgrenzung Die gegen den Beschwerdeführer angeordnete Ausgrenzung ist unverhältnismässig und zumindest teilweise nicht geeignet, die durch ihn verursachte Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern (Erw. II/2-4).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 05.09.2005 GB.2005.00004

Gebietsbeschränkung; Voraussetzungen für die Anordnung einer Ausgrenzung Die gegen den Beschwerdeführer angeordnete Ausgrenzung ist unverhältnismässig und zumindest teilweise nicht geeignet, die durch ihn verursachte Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern (Erw. II/2-4).

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