Ursprünglicher Beitragsplan nach §§ 34/35 BauG - Perimeterabgrenzung zwischen zwei Nachbargemeinden für den Fall, dass den Grundeigentümern dies- und jenseits der Gemeindegrenze ein Sondervorteil zufällt. - Hat die Nachbargemeinde keinen oder einen offensichtlich zu tiefen Kostenanteil übernommen, so sind die betroffenen Grundstücke der Nachbargemeinde zur Berechnung der zu verteilenden Beiträge in den Perimeter miteinzubeziehen; direkt belastet werden sie jedoch (noch) nicht.
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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 17.02.2004 EB.2003.50003 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 17.02.2004 EB.2003.50003 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 17.02.2004 EB.2003.50003
Ursprünglicher Beitragsplan nach §§ 34/35 BauG
- Perimeterabgrenzung zwischen zwei Nachbargemeinden für den Fall, dass den Grundeigentümern dies- und jenseits der Gemeindegrenze ein Sondervorteil zufällt.
- Hat die Nachbargemeinde keinen oder einen offensichtlich zu tiefen Kostenanteil übernommen, so sind die betroffenen Grundstücke der Nachbargemeinde zur Berechnung der zu verteilenden Beiträge in den Perimeter miteinzubeziehen; direkt belastet werden sie jedoch (noch) nicht.
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen