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BE.2003.00014

Aargau · 2003-08-15 · Deutsch AG

Erlöschen der Niederlassungsbewilligung. Bei der Beantwortung der Frage, wann Auslandaufenthalte zum Erlöschen der Niederlassungsbewilligung führen können, ist entscheidend, wo sich der Lebensmittelpunkt des Betroffenen in der fraglichen Zeit befunden hat. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Lebensmittelpunktes ist die Intensität der Beziehung des Betroffenen zu einem Ort (Erw. II/1 bis 3).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 15.08.2003 BE.2003.00014

Erlöschen der Niederlassungsbewilligung. Bei der Beantwortung der Frage, wann Auslandaufenthalte zum Erlöschen der Niederlassungsbewilligung führen können, ist entscheidend, wo sich der Lebensmittelpunkt des Betroffenen in der fraglichen Zeit befunden hat. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Lebensmittelpunktes ist die Intensität der Beziehung des Betroffenen zu einem Ort (Erw. II/1 bis 3).

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