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BE.2002.00041

Aargau · 2003-03-28 · Deutsch AG

Nachträgliche Kostenauflage im Einspracheverfahren; Zulässigkeit der Erläuterung, der Berichtigung und des Widerrufs einer Abschreibungsverfügung. - Die Abschreibungsverfügung war weder offensichtlich unrichtig noch unvollständig, daher kommt eine Berichtigung oder Ergänzung der Verfügung nicht in Frage (Erw. II/2a-c). - Ein Widerruf der Abschreibungsverfügung ist ausgeschlossen, da die Kostenfragen im Einspracheverfahren einlässlich behandelt wurde (Erw. II/2d).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 28.03.2003 BE.2002.00041

Nachträgliche Kostenauflage im Einspracheverfahren; Zulässigkeit der Erläuterung, der Berichtigung und des Widerrufs einer Abschreibungsverfügung.

- Die Abschreibungsverfügung war weder offensichtlich unrichtig noch unvollständig, daher kommt eine Berichtigung oder Ergänzung der Verfügung nicht in Frage (Erw. II/2a-c).

- Ein Widerruf der Abschreibungsverfügung ist ausgeschlossen, da die Kostenfragen im Einspracheverfahren einlässlich behandelt wurde (Erw. II/2d).

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