52 Ausstandregeln des VRPG. Sie wirken an der Vorbereitung des Entscheids mitund fallen somit unter den Anwendungsbereich von § 16 VRPG.mälern gemäss § 27 VKG darf der Bauberater der Gesuchstellerinnicht gleichzeitig in der Kommission für Denkmalpflege undArchäologie mitwirken.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 03.08.2016 AGVE 2016 52
52 Ausstandregeln des VRPG. Sie wirken an der Vorbereitung des Entscheids mitund fallen somit unter den Anwendungsbereich von § 16 VRPG.mälern gemäss § 27 VKG darf der Bauberater der Gesuchstellerinnicht gleichzeitig in der Kommission für Denkmalpflege undArchäologie mitwirken.
AGVE - Archiv 2016 Verwaltungsrechtspflege 323 52 Ausstand - Für die Mitglieder beratender Kommissionen gelten die Ausstands- regeln des VRPG. Sie wirken an der Vorbereitung des Entscheids mit und fallen somit unter den Anwendungsbereich von § 16 VRPG. - Anwendungsfall: Im Unterschutzstellungsverfahren von Baudenk- mälern gemäss § 27 VKG darf der Bauberater der Gesuchstellerin nicht gleichzeitig in der Kommission für Denkmalpflege und Archäologie mitwirken. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 16. August 2016 in Sachen Einwohnergemeinde A. gegen Regierungsrat (WBE.2015.427).