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AGVE 2011 5

Aargau · 2011-04-11 · Deutsch AG

5 § 2 lit. c ZPO: Befangenheitsgrund VorbefassungEs liegt keine unzulässige Vorbefassung vor, wenn ein Richter mehrereVerfahren einer Partei betreut hat, von welchen die meisten im Zusammenhang mit der Abwicklung desselben Vertrages standen, zumal hinsichtlich der früheren Verfahren immer wieder andere...

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Aargau Obergericht/Handelsgericht 11.04.2011 AGVE 2011 5 Argovie Obergericht/Handelsgericht 11.04.2011 AGVE 2011 5 Argovia Obergericht/Handelsgericht 11.04.2011 AGVE 2011 5

5 § 2 lit. c ZPO: Befangenheitsgrund VorbefassungEs liegt keine unzulässige Vorbefassung vor, wenn ein Richter mehrereVerfahren einer Partei betreut hat, von welchen die meisten im Zusammenhang mit der Abwicklung desselben Vertrages standen, zumal hinsichtlich der früheren Verfahren immer wieder andere...

AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 35 2011 Zivilprozessrecht 35 [...] 5 § 2 lit. c ZPO: Befangenheitsgrund Vorbefassung Es liegt keine unzulässige Vorbefassung vor, wenn ein Richter mehrere Verfahren einer Partei betreut hat, von welchen die meisten im Zusam- menhang mit der Abwicklung desselben Vertrages standen, zumal hin- sichtlich der früheren Verfahren immer wieder andere Gegenparteien beteiligt waren. Aus dem Entscheid der Inspektionskommission vom 11. April 2011 in Sachen X.Y. gegen das Gerichtspräsidium Z. (IVV.2010.45).