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AGVE 2010 6

Aargau · 2010-10-18 · Deutsch AG

6 Art. 13 BGFA.Keine Entbindung vom Berufsgeheimnis, wenn der Anwalt vorsorglichein pauschales Gesuch stellt, um sich vor allfälligen künftigen "Angriffen" einer Drittperson in den Medien wehren zu können; damit die Anwaltskommission die notwendige Interessenabwägung vornehmen kann,bedarf es eines ausreichend...

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Aargau Obergericht/Handelsgericht 18.10.2010 AGVE 2010 6 Argovie Obergericht/Handelsgericht 18.10.2010 AGVE 2010 6 Argovia Obergericht/Handelsgericht 18.10.2010 AGVE 2010 6

6 Art. 13 BGFA.Keine Entbindung vom Berufsgeheimnis, wenn der Anwalt vorsorglichein pauschales Gesuch stellt, um sich vor allfälligen künftigen "Angriffen" einer Drittperson in den Medien wehren zu können; damit die Anwaltskommission die notwendige Interessenabwägung vornehmen kann,bedarf es eines ausreichend...

AGVE - Archiv 2010 Obergericht 44 [...] 6 Art. 13 BGFA. Keine Entbindung vom Berufsgeheimnis, wenn der Anwalt vorsorglich ein pauschales Gesuch stellt, um sich vor allfälligen künftigen "Angrif- fen" einer Drittperson in den Medien wehren zu können; damit die An- waltskommission die notwendige Interessenabwägung vornehmen kann, bedarf es eines ausreichend substantiierten Gesuchs hinsichtlich eines konkreten Falls. Aus dem Entscheid der Anwaltskommission vom 18. Oktober 2010, i.S. X. (AVV.2006.26)