4 Art. 12 lit. a BGFA.Verpasste Rechtsmittelfrist: Dafür zu sorgen, dass Rechtsmittelfristeneingehalten werden, ist eine zentrale und wichtige Aufgabe eines Anwalts.Ein Rechtsanwalt muss wissen, wie eine Frist zu berechnen ist und ob dieGerichtsferien im jeweiligen Fall Geltung haben. Dafür ist es zwingendnotwendig,...
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Aargau Obergericht/Handelsgericht 20.08.2010 AGVE 2010 4 Argovie Obergericht/Handelsgericht 20.08.2010 AGVE 2010 4 Argovia Obergericht/Handelsgericht 20.08.2010 AGVE 2010 4
4 Art. 12 lit. a BGFA.Verpasste Rechtsmittelfrist: Dafür zu sorgen, dass Rechtsmittelfristeneingehalten werden, ist eine zentrale und wichtige Aufgabe eines Anwalts.Ein Rechtsanwalt muss wissen, wie eine Frist zu berechnen ist und ob dieGerichtsferien im jeweiligen Fall Geltung haben. Dafür ist es zwingendnotwendig,...
AGVE - Archiv 2010 Obergericht 44 4 Art. 12 lit. a BGFA. Verpasste Rechtsmittelfrist: Dafür zu sorgen, dass Rechtsmittelfristen eingehalten werden, ist eine zentrale und wichtige Aufgabe eines Anwalts. Ein Rechtsanwalt muss wissen, wie eine Frist zu berechnen ist und ob die Gerichtsferien im jeweiligen Fall Geltung haben. Dafür ist es zwingend notwendig, den jeweiligen Gesetzestext zu konsultieren, und es wird vor- ausgesetzt, dass die herrschende Lehre und Gerichtspraxis dazu bekannt sind. Es liegt daher eine Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA vor, wenn ein Anwalt die Frist falsch berechnet und in einem Haftfall (§ 52 Abs. 1 Satz 2 StPO) die Frist zur Einreichung eines Rechtmittels verpasst. Aus den Entscheiden der Anwaltskommission vom 20. August 2010, i.S. G. und L. (AVV.2010.2 und AVV.2010.3)