9 Art. 12 lit. c BGFA: InteressenkollisionDie anwaltliche Vertretung der Eltern eines anlässlich des Sportunterrichts einer Volksschule verstorbenen Schülers im Strafverfahren gegendie beschuldigten Lehrer ist, auch wenn der Rechtsanwalt Schulratspräsident des Bezirks dieser Schule ist, zulässig; der...
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Aargau Obergericht/Handelsgericht 23.09.2008 AGVE 2008 9 Argovie Obergericht/Handelsgericht 23.09.2008 AGVE 2008 9 Argovia Obergericht/Handelsgericht 23.09.2008 AGVE 2008 9
9 Art. 12 lit. c BGFA: InteressenkollisionDie anwaltliche Vertretung der Eltern eines anlässlich des Sportunterrichts einer Volksschule verstorbenen Schülers im Strafverfahren gegendie beschuldigten Lehrer ist, auch wenn der Rechtsanwalt Schulratspräsident des Bezirks dieser Schule ist, zulässig; der...
AGVE 2008 9 S.44 2008 Obergericht 44 [...] 9 Art. 12 lit. c BGFA: Interessenkollision Die anwaltliche Vertretung der Eltern eines anlässlich des Sportunter- richts einer Volksschule verstorbenen Schülers im Strafverfahren gegen die beschuldigten Lehrer ist, auch wenn der Rechtsanwalt Schulratspräsi- dent des Bezirks dieser Schule ist, zulässig; der Anwalt war in seiner 2008 Anwaltsrecht 45 Funktion als Schulratspräsident weder in den konkreten Fall involviert noch musste er sich mit den diesen Sportunterricht betreffenden Fragen befassen. Entscheid der Anwaltskommission vom 23. September 2008 i.S. X. (AVV.2007.46)