Gewinnsteuer; Zahlung einer Provision ins Ausland (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG) - An den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit von ins Ausland bezahlten Vermittlungsprovisionen sind hohe Anforderungen zu stellen. Der Nachweis einer Zahlung genügt nicht, um zu beweisen, dass eine Mäklertätigkeit vorliegt.
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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 22.10.2009 3-BB.2008.10
Gewinnsteuer; Zahlung einer Provision ins Ausland (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- An den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit von ins Ausland bezahlten Vermittlungsprovisionen sind hohe Anforderungen zu stellen. Der Nachweis einer Zahlung genügt nicht, um zu beweisen, dass eine Mäklertätigkeit vorliegt.
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