Kommunales Dienstverhältnis. Kündigung. Anwendbares Recht. Rechtliches Gehör. - § 50 GG ist auch in Bezug auf einen Gemeindeverband anwendbar. Da die Beklagte im vorliegenden Fall kein Dienst- und Besoldungsreglement erlassen hat, ist das kantonale Personalrecht sinngemäss anwendbar (Erw. I/2.2 und Erw. I/2.3). - Anforderungen an die Begründung einer Kündigung (Erw. II/3).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 26.05.2010 2-BE.2009.4
Kommunales Dienstverhältnis. Kündigung. Anwendbares Recht. Rechtliches Gehör.
- § 50 GG ist auch in Bezug auf einen Gemeindeverband anwendbar. Da die Beklagte im vorliegenden Fall kein Dienst- und Besoldungsreglement erlassen hat, ist das kantonale Personalrecht sinngemäss anwendbar (Erw. I/2.2 und Erw. I/2.3).
- Anforderungen an die Begründung einer Kündigung (Erw. II/3).
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