Verfahren vor der Schlichtungskommission für Personalfragen. - Im Rahmen der Instruktion kommt der Schlichtungskommission eine Verfügungskompetenz zu. Werden die Sachentscheidsvoraussetzungen für die Abgabe einer Empfehlung verneint, so bildet dies den Endentscheid, gegen den das Personalrekursgericht angerufen werden kann (Erw. I/3 - 4.3).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 30.05.2008 2-BE.2008.6
Verfahren vor der Schlichtungskommission für Personalfragen.
- Im Rahmen der Instruktion kommt der Schlichtungskommission eine Verfügungskompetenz zu. Werden die Sachentscheidsvoraussetzungen für die Abgabe einer Empfehlung verneint, so bildet dies den Endentscheid, gegen den das Personalrekursgericht angerufen werden kann (Erw. I/3 - 4.3).
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