Erlöschen der Niederlassungsbewilligigung; Bestimmen des Lebensmittelpunktes Voraussetzungen für das Erlöschen der Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 9 Abs. 3 lit. c ANAG (E. II./2.). Analoge Anwendung von Art. 9 Abs. 3 lit. c ANAG bei Verlegung des Lebensmittelpunktes ins Ausland (E. II./3.). Zur Feststellung des Lebensmittelpunktes müssen die Lebensumstände sämtlicher Beschwerdeführer einzeln abgeklärt werden; eine Gesamtbetrachtung der Familienmitglieder ist nicht zulässig (E. II./4.).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 22.08.2008 1-BE.2008.2
Erlöschen der Niederlassungsbewilligigung; Bestimmen des Lebensmittelpunktes Voraussetzungen für das Erlöschen der Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 9 Abs. 3 lit. c ANAG (E. II./2.). Analoge Anwendung von Art. 9 Abs. 3 lit. c ANAG bei Verlegung des Lebensmittelpunktes ins Ausland (E. II./3.). Zur Feststellung des Lebensmittelpunktes müssen die Lebensumstände sämtlicher Beschwerdeführer einzeln abgeklärt werden; eine Gesamtbetrachtung der Familienmitglieder ist nicht zulässig (E. II./4.).
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