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Wasserkraftwerk: Konzession und Projektgenehmigung; Massnahmen zum Fischschutz

Ag Baugesetzgebung · 2016-08-23 · Deutsch AG

– Massnahmen zum Fischschutz zulasten der Werkeigentümerin müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen (Erw. 5.2, 5.4, 8.6). – Verzicht auf Massnahmen für den Fischabstieg (Feinrechen) bei Grosskraftwerken wegen Sicherheitsbedenken und fehlender wissenschaftlicher Absicherung der Wirksamkeit (Erw. 9); Zulässigkeit des Vorbehalts von späteren Anpassungen an den jeweiligen Stand der Technik und der Gesetzgebung (Erw. 5.3 f., 8.6, 9.7) – In der Gesamtabwägung der Interessen sind nebst den umweltschutzrechtlichen Anliegen die Interessen an einer wirtschaftlichen Ausnützung der Wasserkraft mitzuberücksichtigen (Erw. 11).

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Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 23.08.2016 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 23.08.2016 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 23.08.2016

– Massnahmen zum Fischschutz zulasten der Werkeigentümerin müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen (Erw. 5.2, 5.4, 8.6). – Verzicht auf Massnahmen für den Fischabstieg (Feinrechen) bei Grosskraftwerken wegen Sicherheitsbedenken und fehlender wissenschaftlicher Absicherung der Wirksamkeit (Erw. 9); Zulässigkeit des Vorbehalts von späteren Anpassungen an den jeweiligen Stand der Technik und der Gesetzgebung (Erw. 5.3 f., 8.6, 9.7) – In der Gesamtabwägung der Interessen sind nebst den umweltschutzrechtlichen Anliegen die Interessen an einer wirtschaftlichen Ausnützung der Wasserkraft mitzuberücksichtigen (Erw. 11).

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