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Submission: Zuschlagskriterien

Ag Baugesetzgebung · 2013-01-31 · Deutsch AG

Es nicht zulässig, Eignungs- und Zuschlagskriterien miteinander zu vermischen; bei der Bewertung der Zuschlagskriterien darf die Vergabestelle keinen Abzug anbringen mit der Begründung, dass sie das Unternehmen wegen fehlender Eignung sogar hätte ausschliessen können. – Es ist nicht zulässig, Eignungs- und Zuschlagskriterien miteinander zu vermischen; bei der Bewertung der Zuschlagskriterien darf die Vergabestelle keinen Abzug anbringen mit der Begründung, dass sie das Unternehmen wegen fehlender Eignung sogar hätte ausschliessen können.

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Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 31.01.2013 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 31.01.2013 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 31.01.2013

Es nicht zulässig, Eignungs- und Zuschlagskriterien miteinander zu vermischen; bei der Bewertung der Zuschlagskriterien darf die Vergabestelle keinen Abzug anbringen mit der Begründung, dass sie das Unternehmen wegen fehlender Eignung sogar hätte ausschliessen können.

– Es ist nicht zulässig, Eignungs- und Zuschlagskriterien miteinander zu vermischen; bei der Bewertung der Zuschlagskriterien darf die Vergabestelle keinen Abzug anbringen mit der Begründung, dass sie das Unternehmen wegen fehlender Eignung sogar hätte ausschliessen können.

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