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Solaranlagen auf Flachdächern, Meldeverfahren

Ag Baugesetzgebung · 2020-02-14 · Deutsch AG

Möglichkeit der nachträglichen baupolizeilichen Überprüfung von im Meldeverfahren erstellten Solaranlagen. - Das Maximalmass von 20 cm, um welches die Solaranlage über die Dachfläche ragen darf, wird bei einem Flachdach ab Oberkante der Flachdachbrüstung gemessen. - Als "nach dem Stand der Technik reflexionsarm" ausgeführt gelten Module mit behandelter Glasoberfläche. Jederzeitige Zulässigkeit einer Immissionsklage bei störender Blendung - Das Meldeverfahren ist ebenfalls anwendbar für eine auf einem Flachdach aufgeständerte Solaranlage. Das Erfordernis, "als kompakte Fläche zusammen(zu)hängen", ist erfüllt, wenn die Module parallel zur Dachkante verlaufen, in zusammenhängenden Reihen stehen und sich so eine strukturierte Gliederung ergibt, die der Geometrie des Gebäudes untergeordnet ist.

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Möglichkeit der nachträglichen baupolizeilichen Überprüfung von im Meldeverfahren erstellten Solaranlagen. - Das Maximalmass von 20 cm, um welches die Solaranlage über die Dachfläche ragen darf, wird bei einem Flachdach ab Oberkante der Flachdachbrüstung gemessen. - Als "nach dem Stand der Technik reflexionsarm" ausgeführt gelten Module mit behandelter Glasoberfläche. Jederzeitige Zulässigkeit einer Immissionsklage bei störender Blendung - Das Meldeverfahren ist ebenfalls anwendbar für eine auf einem Flachdach aufgeständerte Solaranlage. Das Erfordernis, "als kompakte Fläche zusammen(zu)hängen", ist erfüllt, wenn die Module parallel zur Dachkante verlaufen, in zusammenhängenden Reihen stehen und sich so eine strukturierte Gliederung ergibt, die der Geometrie des Gebäudes untergeordnet ist.

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