Planerischer Stufenbau: Bauten, welche aufgrund ihres Ausmasses und ihrer Auswirkungen auf die Nutzungsordnung so gewichtig sind, dass sie nur in einem Nutzungsplan angemessen erfasst werden, können nicht mit einer blosse Ausnahmebewilligungen für zulässig erklärt werden.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 26.04.1995 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 26.04.1995 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 26.04.1995
Planerischer Stufenbau: Bauten, welche aufgrund ihres Ausmasses und ihrer Auswirkungen auf die Nutzungsordnung so gewichtig sind, dass sie nur in einem Nutzungsplan angemessen erfasst werden, können nicht mit einer blosse Ausnahmebewilligungen für zulässig erklärt werden.
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