– Die Beurteilung der Zonenkonformität einer Pferdehaltung in der Wohnzone hat abstrakt zu erfolgen. – Bei einem Bestand von 2 bis 4 Pferden ist ein Mindestabstand von Stallung zum nächstgelegenen bewohnten Gebäude von 10 m einzuhalten. – Die Abstandsvorschriften gemäss FAT-Richtlinie stellen sicher, dass bei ordnungsgemäss geführtem Betrieb keine übermässigen Immissionen auftreten (Erw. 4).
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Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 08.05.2012 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 08.05.2012 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 08.05.2012
– Die Beurteilung der Zonenkonformität einer Pferdehaltung in der Wohnzone hat abstrakt zu erfolgen.
– Bei einem Bestand von 2 bis 4 Pferden ist ein Mindestabstand von Stallung zum nächstgelegenen bewohnten Gebäude von 10 m einzuhalten. – Die Abstandsvorschriften gemäss FAT-Richtlinie stellen sicher, dass bei ordnungsgemäss geführtem Betrieb keine übermässigen Immissionen auftreten (Erw. 4).
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