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Landwirtschaftsgebiet

Ag Baugesetzgebung · 1994-07-06 · Deutsch AG

Es ist unzulässig, in der Bauzone gelegene (zonenkonforme) Bauten und Anlagen durch nicht standortgebundene zusätzliche Bauten jenseits der Zonengrenze zu erweitern. Die Besitzstandsgarantie bezieht sich auf Bauten, die rechtmässig erstellt wurden, aber nachträglich zonen- oder sonstwie rechtswidrig geworden sind.

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Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 06.07.1994 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 06.07.1994 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 06.07.1994

Es ist unzulässig, in der Bauzone gelegene (zonenkonforme) Bauten und Anlagen durch nicht standortgebundene zusätzliche Bauten jenseits der Zonengrenze zu erweitern. Die Besitzstandsgarantie bezieht sich auf Bauten, die rechtmässig erstellt wurden, aber nachträglich zonen- oder sonstwie rechtswidrig geworden sind.

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