Der Begriff "Gesamthöhe" ist kantonal definiert. Kantonalrechtlich auszulegen ist daher auch eine kommunale Bestimmung, wonach "die massgebenden Gebäudeteile für die Gesamthöhe" eine bestimmte Höhenkote nicht überschreiten dürfen. Der Gemeinderat verfügt hier bei der Auslegung über keine Autonomie (Erw. 5.3.). Eine Fotovoltaikanlage ist eine "technisch bedingte Dachaufbaute" und zählt nicht zur Gesamthöhe (Erw. 5.4. und 5.5.).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 25.08.2015 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 25.08.2015 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 25.08.2015
Der Begriff "Gesamthöhe" ist kantonal definiert. Kantonalrechtlich auszulegen ist daher auch eine kommunale Bestimmung, wonach "die massgebenden Gebäudeteile für die Gesamthöhe" eine bestimmte Höhenkote nicht überschreiten dürfen. Der Gemeinderat verfügt hier bei der Auslegung über keine Autonomie (Erw. 5.3.). Eine Fotovoltaikanlage ist eine "technisch bedingte Dachaufbaute" und zählt nicht zur Gesamthöhe (Erw. 5.4. und 5.5.).
Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung