Ein Anbau, dessen Dach als Terrasse genutzt wird, wird in die Berechnung der Gebäudelänge einbezogen, auch wenn er im Übrigen die Dimensionen einer Anbaute nicht überschreitet. – Treppenhäuser und Liftflächen, die zwei anrechenbare Geschosse miteinander verbinden, werden nur einmal als «anrechenbare Geschossflächen» gezählt (bei drei Geschossen zweimal).
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Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 13.12.2011 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 13.12.2011 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 13.12.2011
Ein Anbau, dessen Dach als Terrasse genutzt wird, wird in die Berechnung der Gebäudelänge einbezogen, auch wenn er im Übrigen die Dimensionen einer Anbaute nicht überschreitet. – Treppenhäuser und Liftflächen, die zwei anrechenbare Geschosse miteinander verbinden, werden nur einmal als «anrechenbare Geschossflächen» gezählt (bei drei Geschossen zweimal).
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