Beseitigungsbefehl: Der Gemeinderat wird darüber zu befinden haben, ob für die beiden alten Garagen ein nachträgliches Baugesuch einverlangt werden muss, um materiell die Vereinbarkeit der Bauten mit den Bauvorschriften zu prüfen und allenfalls - soweit dies das Verhältnismässigkeitsprinzip zulässt - die Anpassung oder Beseitigung zu verlangen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 05.05.1994 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 05.05.1994 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 05.05.1994
Beseitigungsbefehl: Der Gemeinderat wird darüber zu befinden haben, ob für die beiden alten Garagen ein nachträgliches Baugesuch einverlangt werden muss, um materiell die Vereinbarkeit der Bauten mit den Bauvorschriften zu prüfen und allenfalls - soweit dies das Verhältnismässigkeitsprinzip zulässt - die Anpassung oder Beseitigung zu verlangen.
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