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Ausnützungsziffer

Ag Baugesetzgebung · 2003-06-12 · Deutsch AG

Ein frei stehender Lift, der der Erschliessung von Terrassenhäusern dient, ist (nach der gleichen Berechnungsweise wie bei Treppenhäusern) zur Bruttogeschossfläche zu zählen (Erw. 4c). Nicht anrechenbar dagegen sind die äusseren Zugänge vom Lift zu den Wohnungstüren, sofern sie mindestens einseitig offen sind (Erw. 4b).

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Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 12.06.2003 Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 12.06.2003 Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 12.06.2003

Ein frei stehender Lift, der der Erschliessung von Terrassenhäusern dient, ist (nach der gleichen Berechnungsweise wie bei Treppenhäusern) zur Bruttogeschossfläche zu zählen (Erw. 4c). Nicht anrechenbar dagegen sind die äusseren Zugänge vom Lift zu den Wohnungstüren, sofern sie mindestens einseitig offen sind (Erw. 4b).

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