Festsetzung Strassenprojekt | Abschreibung infolge Beschwerderückzugs durch aussergerichtliche Einigung.
Dispositiv
- Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.
- Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf Fr. 500.--; die übrigen Kosten betragen: Fr. 445.-- Zustellkosten, Fr. 945.-- Total der Kosten.
- Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.
- Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.