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2020

Zh Steuerrekursgericht · 2020-05-12 · Deutsch ZH

Direkte Bundessteuer 2017 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2017 | Liegenschaftenunterhaltskosten - Das erstmalige Erstellen von architektonischen Basisplänen zu einem alten baufälligen und (seit rund zwei Jahrzehnten) nicht mehr bewohnbaren Wohnhauses dient nicht der Werterhaltung. Die diesbezüglichen Kosten qualifizieren als Anlagekosten. Der Versuch der Pflichtigen, das Planwerk (im Sinn von Vorbereitungsarbeiten) mit einem konkreten Sanierungsprojekt und insbesondere mit Energiesparmassnahmen in Verbindung zu bringen, verhiflt ihnen nicht zum anbegehrten Steuerabzug. Zum einen ist der konkrete Zusammenhang nicht nachgewiesen und zum andern käme die Sanierung im konkreten Fall wirtschaftlich einem Neubau gleich, weshalb Vorbereitungsarbeiten - selbst solche betreffend Energiesparmassnahmen - nicht abzugsberechtigt sind (Abweisung). | Art. 25 DBG; § 25 StG

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Direkte Bundessteuer 2017 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2017 | Liegenschaftenunterhaltskosten - Das erstmalige Erstellen von architektonischen Basisplänen zu einem alten baufälligen und (seit rund zwei Jahrzehnten) nicht mehr bewohnbaren Wohnhauses dient nicht der Werterhaltung. Die diesbezüglichen Kosten qualifizieren als Anlagekosten. Der Versuch der Pflichtigen, das Planwerk (im Sinn von Vorbereitungsarbeiten) mit einem konkreten Sanierungsprojekt und insbesondere mit Energiesparmassnahmen in Verbindung zu bringen, verhiflt ihnen nicht zum anbegehrten Steuerabzug. Zum einen ist der konkrete Zusammenhang nicht nachgewiesen und zum andern käme die Sanierung im konkreten Fall wirtschaftlich einem Neubau gleich, weshalb Vorbereitungsarbeiten - selbst solche betreffend Energiesparmassnahmen - nicht abzugsberechtigt sind (Abweisung). | Art. 25 DBG; § 25 StG

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