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2018

Zh Steuerrekursgericht · 2018-08-23 · Deutsch ZH

Rückerstattung der Quellensteuer 2014 | Quellensteuer. Stellt eine steuerpflichtige Person einen Antrag auf Neuveranlagung in der irrtümlichen Annahme, die effektiven Berufsauslagen seien höher als die bereits pauschal berücksichtigten Berufsauslagen, besteht keine Veranlassung, ihr später die Rückkehr zur Pauschalregelung zu verweigern. Die von der Vorinstanz vorgenommene Anrechnung des "negativen Berufskostenüberhangs" auf andere beantragte Abzüge (Säule 3a) ist deshalb nicht zu schützen. | Art. 137 DBG; § 144 StG

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Rückerstattung der Quellensteuer 2014 | Quellensteuer. Stellt eine steuerpflichtige Person einen Antrag auf Neuveranlagung in der irrtümlichen Annahme, die effektiven Berufsauslagen seien höher als die bereits pauschal berücksichtigten Berufsauslagen, besteht keine Veranlassung, ihr später die Rückkehr zur Pauschalregelung zu verweigern. Die von der Vorinstanz vorgenommene Anrechnung des "negativen Berufskostenüberhangs" auf andere beantragte Abzüge (Säule 3a) ist deshalb nicht zu schützen. | Art. 137 DBG; § 144 StG

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