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2016

Zh Steuerrekursgericht · 2016-03-03 · Deutsch ZH

Verrechnungssteuer (Fälligkeit 2013) | Werden im Wertschriftenverzeichnis lediglich die einzelnen Positionen an sich, jedoch nicht deren Werte und Erträge angegeben, liegt keine ordnungsgemässe Deklaration der mit der Verrechnungssteuer belasteten Erträge vor. Trotzdem gilt der Rückforderungsanspruch für die Verrechnungssteuer in casu nicht als verwirkt, weil die Pflichtigen ihren Fehler beim für die Entgegennahme der Steuererklärung zuständigen Gemeindesteueramt umgehend spontan meldeten, die Post-/Bankbelege mitbrachten und ihnen zugesichert wurde, sie hätten ihre Deklarationspflicht mit Abgabe dieser Belege erfüllt. | Art. 23 VStG, Kreisschreiben Nr. 40 der Eidgenössischen Steuerverwaltung betreffend Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer

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Verrechnungssteuer (Fälligkeit 2013) | Werden im Wertschriftenverzeichnis lediglich die einzelnen Positionen an sich, jedoch nicht deren Werte und Erträge angegeben, liegt keine ordnungsgemässe Deklaration der mit der Verrechnungssteuer belasteten Erträge vor. Trotzdem gilt der Rückforderungsanspruch für die Verrechnungssteuer in casu nicht als verwirkt, weil die Pflichtigen ihren Fehler beim für die Entgegennahme der Steuererklärung zuständigen Gemeindesteueramt umgehend spontan meldeten, die Post-/Bankbelege mitbrachten und ihnen zugesichert wurde, sie hätten ihre Deklarationspflicht mit Abgabe dieser Belege erfüllt. | Art. 23 VStG, Kreisschreiben Nr. 40 der Eidgenössischen Steuerverwaltung betreffend Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer

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