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2013

Zh Steuerrekursgericht · 2013-03-25 · Deutsch ZH

Direkte Bundessteuer 2010 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2010 | Die Anwendung des Verheiratetentarifs bei einer verwitweten Person setzt voraus, dass sie mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenlebt. Die Unterstützung des sich in Ausbildung befindenden Kindes mit eigenem Wohnsitz reicht für die Anwendung des Verheiratetentarfis allein nicht aus. Abweisung. | Art. 214 Abs. 2 DBG; §§ 35 Abs. 2, 47 Abs. 2 StG

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Direkte Bundessteuer 2010 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2010 | Die Anwendung des Verheiratetentarifs bei einer verwitweten Person setzt voraus, dass sie mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenlebt. Die Unterstützung des sich in Ausbildung befindenden Kindes mit eigenem Wohnsitz reicht für die Anwendung des Verheiratetentarfis allein nicht aus. Abweisung. | Art. 214 Abs. 2 DBG; §§ 35 Abs. 2, 47 Abs. 2 StG

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