opencaselaw.ch

2012

Zh Steuerrekursgericht · 2012-04-11 · Deutsch ZH

Staats- und Gemeindesteuern 2010 | Krankheitskosten; Abzug von Diätkosten gemäss Merkblatt des kantonalen Steueramts. Der Pauschalabzug von Fr. 2'500.- bei andauernder, lebensnotwendiger Diät kann grundsätzlich auch von Diabetikern geltend gemacht werden. Vorausgesetzt ist jedoch, dass tatsächlich eine Diät oder Spezialnahrung verordnet wurde und dadurch Mehrkosten anfallen. | § 32 lit. a StG

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Zürich Steuerrekursgericht 11.04.2012 2012 Zurich Steuerrekursgericht 11.04.2012 2012 Zurigo Steuerrekursgericht 11.04.2012 2012

Staats- und Gemeindesteuern 2010 | Krankheitskosten; Abzug von Diätkosten gemäss Merkblatt des kantonalen Steueramts. Der Pauschalabzug von Fr. 2'500.- bei andauernder, lebensnotwendiger Diät kann grundsätzlich auch von Diabetikern geltend gemacht werden. Vorausgesetzt ist jedoch, dass tatsächlich eine Diät oder Spezialnahrung verordnet wurde und dadurch Mehrkosten anfallen. | § 32 lit. a StG

Zürich Steuerrekursgericht Zurich Steuerrekursgericht Zurigo Steuerrekursgericht