Staats- und Gemeindesteuern 2010 | Krankheitskosten; Abzug von Diätkosten gemäss Merkblatt des kantonalen Steueramts. Der Pauschalabzug von Fr. 2'500.- bei andauernder, lebensnotwendiger Diät kann grundsätzlich auch von Diabetikern geltend gemacht werden. Vorausgesetzt ist jedoch, dass tatsächlich eine Diät oder Spezialnahrung verordnet wurde und dadurch Mehrkosten anfallen. | § 32 lit. a StG
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Staats- und Gemeindesteuern 2010 | Krankheitskosten; Abzug von Diätkosten gemäss Merkblatt des kantonalen Steueramts. Der Pauschalabzug von Fr. 2'500.- bei andauernder, lebensnotwendiger Diät kann grundsätzlich auch von Diabetikern geltend gemacht werden. Vorausgesetzt ist jedoch, dass tatsächlich eine Diät oder Spezialnahrung verordnet wurde und dadurch Mehrkosten anfallen. | § 32 lit. a StG
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