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IV.2021.00719

Rückweisung zur polydisziplinären Begutachtung.

Zürich SozVersG · 2022-03-22 · Deutsch ZH
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Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich IV.2021.00719

III. Kammer Sozialversicherungsrichter Gräub, Vorsitzender Sozialversicherungsrichterin Slavik Ersatzrichterin Tanner Imfeld Gerichtsschreiber Schetty Urteil vom

22. März 2022 in Sachen X.___ Beschwerdeführerin vertreten durch Stadt Zürich Soziale Dienste Rechtsanwältin Kathrin Hohler, Sozialversicherungsrecht, Team Recht Hönggerstrasse 24, 8037 Zürich gegen Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich Beschwerdegegnerin Das Gericht erkennt: 1.

Die Beschwerde wird in dem Sinne gutgeheissen, dass die angefochtene Verfügung vom

29. Oktober 2021 aufgehoben und die Sache an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle, zurückgewiesen wird, damit diese, nach polydisziplinärer Begutachtung der Beschwerdeführerin, über deren Rentenanspruch neu verfüge. 2.

Die Gerichtskosten von Fr. 800 .-- werden der Beschwerdegegnerin auferlegt.

Rechnung und Einzahlungsschein werden der Kostenpflichtigen nach Eintritt der Rechtskraft zu gestellt. 3.

Zustellung gegen Empfangsschein und unter Beilage des Beiblattes zu unbegründeten Entscheiden an: - Stadt Zürich Soziale Dienste - Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle - Bundesamt für Sozialversicherungen unter weiterer Beilage je einer Kopie der Be schwerdeschrift, des angefochtenen Entscheids und der Beschwerdeantwort sowie an: - Gerichtskasse (im Dispositiv nach Eintritt der Rechtskraft) 4.

Dieses Urteil erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 30 Tagen von der Zustellung an von einer Partei oder einer zur Anfechtung berechtigten Behörde schriftlich eine Begründung verlangt wird. Wird eine Begründung verlangt, läuft die Frist zur Be schwerde an das Bundesgericht ab Zustellung des begründeten Entscheids. Verzichten die Parteien auf die Begründung des Urteils, reduzieren sich die Gerichtskosten auf die Hälfte. Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Der VorsitzendeDer Gerichtsschreiber GräubSchetty