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IV.2020.00351

Nach Durchführung einer polydisziplinären Begutachtung steht fest, dass sich der Gesundheitszustand seit der letzten materiellen Anspruchsprüfung nicht in leistungsrelevanter Weise verändert hat. Da ein Revisionsgrund zu verneinen ist, ist die verfügte Aufhebung der Rente nicht gerechtfertigt. Gutheissung der Beschwerde.

Zürich SozVersG · 2021-12-07 · Deutsch ZH
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Erwägungen (5 Absätze)

E. 2 Die Gerichtskosten von Fr. 1’000 .-- werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. Rechnung und Einzahlungsschein werden der Kostenpflichtigen nach Eintritt der Rechtskraft zu gestellt.

E. 3 Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin eine Prozessent schädigung von Fr. 4’400 .-- (inkl. Barauslagen und MWSt) zu bezahlen.

E. 4 Die im Zusammenhang mit der Begutachtung entstandenen Reisekosten von Fr. 1'480.-- werden der Beschwerdeführerin aus der Gerichtskasse vergütet.

E. 5 Zustellung gegen Empfangsschein und unter Beilage des Beiblattes zu unbegründeten Entscheiden an: - Rechtsanwalt Dr. iur . André Largier - Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle, unter Beilage je einer Kopie von Urk. 37 und Urk. 38 - Bundesamt für Sozialversicherungen unter Beilage von je einer Kopie von Urk. 2/1-2, Urk. 5, Urk. 32, Urk. 34-35 sowie an: - Gerichtskasse (im Dispositiv nach Eintritt der Rechtskraft)

E. 6 .

Dieses Urteil erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 30 Tagen von der Zustellung an von einer Partei oder einer zur Anfechtung berechtigten Behörde schriftlich eine Be gründung verlangt wird. Wird eine Begründung verlangt, läuft die Frist zur Beschwerde an das Bundesgericht ab Zustellung des begründeten Entscheids. Verzichten die Par teien auf die Begründung des Urteils, reduzieren sich die Gerichtskosten auf die Hälfte. Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Die VorsitzendeDer Gerichtsschreiber FehrKlemmt

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich IV.2020.00351

I. Kammer Sozialversicherungsrichterin Fehr, Vorsitzende Sozialversicherungsrichter Bachofner Ersatzrichter Wilhelm Gerichtsschreiber Klemmt Urteil vom 2 7. Dezember 2021 in Sachen X.___ Beschwerdeführerin vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur . André Largier Weinbergstrasse 43, 8006 Zürich gegen Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich Beschwerdegegnerin Das Gericht erkennt: 1.

In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle, vom 1 7. November 2017 aufgehoben

und es wird festgestellt, dass die Beschwerdeführerin weiterhin An spruch auf eine ganze Rente hat . 2.

Die Gerichtskosten von Fr. 1’000 .-- werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. Rechnung und Einzahlungsschein werden der Kostenpflichtigen nach Eintritt der Rechtskraft zu gestellt. 3.

Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin eine Prozessent schädigung von Fr. 4’400 .-- (inkl. Barauslagen und MWSt) zu bezahlen. 4.

Die im Zusammenhang mit der Begutachtung entstandenen Reisekosten von Fr. 1'480.-- werden der Beschwerdeführerin aus der Gerichtskasse vergütet. 5.

Zustellung gegen Empfangsschein und unter Beilage des Beiblattes zu unbegründeten Entscheiden an: - Rechtsanwalt Dr. iur . André Largier - Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle, unter Beilage je einer Kopie von Urk. 37 und Urk. 38 - Bundesamt für Sozialversicherungen unter Beilage von je einer Kopie von Urk. 2/1-2, Urk. 5, Urk. 32, Urk. 34-35 sowie an: - Gerichtskasse (im Dispositiv nach Eintritt der Rechtskraft) 6 .

Dieses Urteil erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 30 Tagen von der Zustellung an von einer Partei oder einer zur Anfechtung berechtigten Behörde schriftlich eine Be gründung verlangt wird. Wird eine Begründung verlangt, läuft die Frist zur Beschwerde an das Bundesgericht ab Zustellung des begründeten Entscheids. Verzichten die Par teien auf die Begründung des Urteils, reduzieren sich die Gerichtskosten auf die Hälfte. Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Die VorsitzendeDer Gerichtsschreiber FehrKlemmt