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BV.2019.00016
Sistierungsverfügung. Teilung der Austrittsleistungen noch nicht möglich (Überweisung durch Bezirksgericht). Höhe der Austrittsleistungen des Ehemannes ist vom Ausgang des Verfahrens IV.2018.00791 abhängig, weshalb das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens IV.2018.00791 sistiert wird.