Erwägungen (2 Absätze)
E. 1 Der Beschwerdegegner erhob mit Eingabe vom 15. Juni 2023 (Datum Post- stempel) Beschwerde gegen den Zirkulationsbeschluss vom 31. Mai 2023 des Bezirksgerichts Zürich als untere kantonale Aufsichtsbehörde über Betreibungs- ämter (Verfahren-Nr. CB220142). Das Beschwerdeverfahren wurde unter der Ver- fahrens-Nr. PS230110 angelegt.
E. 2 Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, und mit den Akten in das Verfahren-Nr. PS230110. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: MLaw N. Gautschi versandt am:
22. Juni 2023
Dispositiv
- Der Beschwerdegegner erhob mit Eingabe vom 15. Juni 2023 (Datum Post- stempel) Beschwerde gegen den Zirkulationsbeschluss vom 31. Mai 2023 des Bezirksgerichts Zürich als untere kantonale Aufsichtsbehörde über Betreibungs- ämter (Verfahren-Nr. CB220142). Das Beschwerdeverfahren wurde unter der Ver- fahrens-Nr. PS230110 angelegt.
- Die Akten des vorliegenden Verfahrens sind in das Beschwerdeverfahren Nr. PS230110 zu integrieren und das Verfahren Nr. RX230001 ist am Register abzuschreiben. Es wird verfügt:
- Das Verfahren-Nr. RX230001 wird in das Beschwerdeverfahren Nr. PS230110 integriert und am Register abgeschrieben.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, und mit den Akten in das Verfahren-Nr. PS230110. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: MLaw N. Gautschi versandt am:
- Juni 2023
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: RX230001-O/U Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. E. Lichti Aschwanden, Vorsitzende, sowie Gerichtsschreiberin MLaw N. Gautschi Verfügung vom 21. Juni 2023 in Sachen A._____, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X1._____, vertreten durch Rechtsanwalt MLaw X2._____, gegen B._____, Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt Y1._____, vertreten durch Rechtsanwalt Y2._____, betreffend Schutzschrift
- 2 - Erwägungen:
1. Der Beschwerdegegner erhob mit Eingabe vom 15. Juni 2023 (Datum Post- stempel) Beschwerde gegen den Zirkulationsbeschluss vom 31. Mai 2023 des Bezirksgerichts Zürich als untere kantonale Aufsichtsbehörde über Betreibungs- ämter (Verfahren-Nr. CB220142). Das Beschwerdeverfahren wurde unter der Ver- fahrens-Nr. PS230110 angelegt.
2. Die Akten des vorliegenden Verfahrens sind in das Beschwerdeverfahren Nr. PS230110 zu integrieren und das Verfahren Nr. RX230001 ist am Register abzuschreiben. Es wird verfügt:
1. Das Verfahren-Nr. RX230001 wird in das Beschwerdeverfahren Nr. PS230110 integriert und am Register abgeschrieben.
2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, und mit den Akten in das Verfahren-Nr. PS230110. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: MLaw N. Gautschi versandt am:
22. Juni 2023