Dispositiv
- Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170012-O vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170012-O sowie zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. LE170012-O. Zürich, 26. Juni 2017 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. P. Knoblauch versandt am: mc
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: RE170007-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE170012-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Knoblauch Beschluss vom 26. Juni 2017 in Sachen A._____, Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. X._____ gegen Kanton Zürich, Beschwerdegegner vertreten durch Bezirksgericht Zürich, 4. Abteilung - Einzelgericht, betreffend Eheschutz (unentgeltliche Rechtspflege) Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 4. Abteilung, vom 22. Februar 2017 (EE160301-L)
- 2 - Erwägungen: Da die Vorinstanz vorliegend das Gesuch der Gesuchsgegnerin und Beschwerde- führerin (nachfolgend Gesuchsgegnerin) um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege infolge fehlender Mittellosigkeit abgewiesen hat und die Mittellosig- keit der Gesuchsgegnerin auch im Rahmen der in der Hauptsache angehobenen Berufung zu prüfen ist (Geschäfts-Nr. LE170012-O), erscheint es zweckmässig, das Beschwerdeverfahren mit dem Berufungsverfahren zu vereinigen (Art. 125 lit. c ZPO). Das Beschwerdeverfahren ist als dadurch erledigt abzuschreiben. Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170012-O vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170012-O sowie zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. LE170012-O. Zürich, 26. Juni 2017 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. P. Knoblauch versandt am: mc