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RE170004

Eheschutz (unentgeltliche Rechtspflege)

Zürich OG · 2017-08-28 · Deutsch ZH
Dispositiv
  1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170005 vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
  2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170005 sowie zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. LE170005. Zürich, 28. August 2017 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. N.A. Gerber versandt am: bz
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: RE170004-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LE170005-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. N.A. Gerber Beschluss vom 28. August 2017 in Sachen A._____, Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ gegen Kanton Zürich, Beschwerdegegner vertreten durch Bezirksgericht Horgen betreffend Eheschutz (unentgeltliche Rechtspflege) Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Horgen vom 22. Dezember 2016 (EE150089-F)

- 2 - Erwägungen: Da die Vorinstanz vorliegend das Gesuch des Gesuchsgegnerin und Beschwer- deführerin (nachfolgend Gesuchsgegnerin) um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen Mittellosigkeit abgewiesen hat und die von der Gesuchsgeg- nerin dagegen erhobene Beschwerde von der Beurteilung der in der Hauptsache angehobenen Berufung abhängt (Parallelverfahren Geschäfts-Nr. LE70005), er- scheint es zweckmässig, das Beschwerdeverfahren mit dem Berufungsverfahren zu vereinigen (Art. 125 lit. c ZPO). Das Beschwerdeverfahren ist als dadurch erle- digt abzuschreiben (Art. 242 ZPO). Es wird beschlossen:

1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170005 vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben.

2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170005 sowie zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. LE170005. Zürich, 28. August 2017 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. N.A. Gerber versandt am: bz