opencaselaw.ch

RE160007

Abänderung Eheschutz (unentgeltliche Rechtspflege)

Zürich OG · 2016-09-23 · Deutsch ZH
Dispositiv
  1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160034 vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
  2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160034 sowie zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. LE160034. Zürich, 23. September 2016 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. P. Knoblauch versandt am: mc
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: RE160007-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE160034-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. D. Scherrer und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Knoblauch Beschluss vom 23. September 2016 in Sachen A._____, Gesuchsteller und Beschwerdeführer vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____ gegen Kanton Zürich, Beschwerdegegner vertreten durch Bezirksgericht Uster, Einzelgericht im summarischen Verfahren betreffend Abänderung Eheschutz (unentgeltliche Rechtspflege) Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Uster vom 26. Mai 2016 (EE160016-I)

- 2 - Erwägungen: Da die Vorinstanz vorliegend das Gesuch des Gesuchstellers und Beschwerde- führers (nachfolgend Gesuchsteller) um Gewährung der unentgeltlichen Rechts- pflege wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen hat und die vom Gesuchsteller da- gegen erhobene Beschwerde von der Beurteilung der in der Hauptsache angeho- benen Berufung abhängt (Parallelverfahren Geschäfts-Nr. LE160034), erscheint es zweckmässig, das Beschwerdeverfahren mit dem Berufungsverfahren zu ver- einigen (Art. 125 lit. c ZPO). Das Beschwerdeverfahren ist als dadurch erledigt abzuschreiben (Art. 242 ZPO). Es wird beschlossen:

1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160034 vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben.

2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160034 sowie zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. LE160034. Zürich, 23. September 2016 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. P. Knoblauch versandt am: mc