Erwägungen (5 Absätze)
E. 1 ...
E. 2 ...
E. 3 ...
E. 4 vertreten durch Rechtsanwalt X._____ gegen C._____, Beklagter, Widerkläger und Beschwerdegegner vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____ betreffend Entschädigungsfolgen Beschwerde gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Uster, Zivilgericht, vom
E. 7 Februar 2014 (CP050004-I)
- 2 - Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Nr. LB140033-O vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LB140033-O. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: mc
Dispositiv
- ...
- ...
- ...
- A._____, Klägerin, Widerbeklagte und Beschwerdeführerin 4 vertreten durch Beistand B._____ 4 vertreten durch Rechtsanwalt X._____ gegen C._____, Beklagter, Widerkläger und Beschwerdegegner vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____ betreffend Entschädigungsfolgen Beschwerde gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Uster, Zivilgericht, vom
- Februar 2014 (CP050004-I) - 2 - Es wird beschlossen:
- Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Nr. LB140033-O vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
- Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LB140033-O. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: mc
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr. RB140013-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LB140033-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Oberrichterin Dr. D. Scherrer sowie der Ge- richtsschreiber lic. iur. H. Dubach Beschluss vom 19. Januar 2015 in Sachen
1. ...
2. ...
3. ...
4. A._____, Klägerin, Widerbeklagte und Beschwerdeführerin 4 vertreten durch Beistand B._____ 4 vertreten durch Rechtsanwalt X._____ gegen C._____, Beklagter, Widerkläger und Beschwerdegegner vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____ betreffend Entschädigungsfolgen Beschwerde gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Uster, Zivilgericht, vom
7. Februar 2014 (CP050004-I)
- 2 - Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Nr. LB140033-O vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LB140033-O. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: mc