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PS230208

Konkurseröffnung

Zürich OG · 2023-11-23 · Deutsch ZH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Mit Urteil des Einzelgerichtes in Konkurssachen des Bezirksgerichtes Winterthur vom 19. Oktober 2023 wurde über A._____ (fortan Schuldner) der Konkurs eröffnet (act. 6 = act. 7/4).

E. 2 Dagegen erhob die B._____ AG (fortan Gläubigerin) mit Eingabe vom

25. Oktober 2023 (Datum Poststempel) Beschwerde bei der Kammer und es wur- de das Verfahren mit der Geschäfts-Nr. PS230203 angelegt. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2023 (Datum Poststempel) erhob auch der Schuldner rechtzeitig Be- schwerde bei der Kammer (act. 2 inkl. Beilagen act. 4/1-4; zur Rechtzeitigkeit vgl. act. 7/5), wobei hierfür das vorliegende Verfahren angelegt wurde.

E. 3 Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die II. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. PS230203.

- 3 - Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. D. Tolic Hamming versandt am:

23. November 2023

Dispositiv
  1. Mit Urteil des Einzelgerichtes in Konkurssachen des Bezirksgerichtes Winterthur vom 19. Oktober 2023 wurde über A._____ (fortan Schuldner) der Konkurs eröffnet (act. 6 = act. 7/4).
  2. Dagegen erhob die B._____ AG (fortan Gläubigerin) mit Eingabe vom
  3. Oktober 2023 (Datum Poststempel) Beschwerde bei der Kammer und es wur- de das Verfahren mit der Geschäfts-Nr. PS230203 angelegt. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2023 (Datum Poststempel) erhob auch der Schuldner rechtzeitig Be- schwerde bei der Kammer (act. 2 inkl. Beilagen act. 4/1-4; zur Rechtzeitigkeit vgl. act. 7/5), wobei hierfür das vorliegende Verfahren angelegt wurde.
  4. Beide Beschwerden haben den gleichen Entscheid der Vorinstanz zum Gegenstand und beide Parteien beantragen die Aufhebung der Konkurseröffnung. Es drängt sich daher auf, die beiden Verfahren in Anwendung von Art. 125 lit. c ZPO zu vereinigen und unter der Geschäfts-Nr. PS230203 weiterzuführen. Dem- entsprechend ist das vorliegende Verfahren als erledigt abzuschreiben. Es wird verfügt:
  5. Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren-Nr. PS230203 zwischen denselben Parteien vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
  6. Das vorliegende Verfahren (Geschäfts-Nr. PS230208) wird als dadurch er- ledigt abgeschrieben.
  7. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die II. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. PS230203. - 3 - Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. D. Tolic Hamming versandt am:
  8. November 2023
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: PS230208-O/U, vereinigt mit Geschäfts-Nr. PS230203-O Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. M. Stammbach, Vorsitzende, sowie Gerichts- schreiberin lic. iur. D. Tolic Hamming Verfügung vom 23. November 2023 in Sachen A._____, Schuldner und Beschwerdeführer gegen B._____ AG, Gläubigerin und Beschwerdegegnerin betreffend Konkurseröffnung Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes in Konkurssachen des Be- zirksgerichtes Winterthur vom 19. Oktober 2023 (EK230542)

- 2 - Erwägungen:

1. Mit Urteil des Einzelgerichtes in Konkurssachen des Bezirksgerichtes Winterthur vom 19. Oktober 2023 wurde über A._____ (fortan Schuldner) der Konkurs eröffnet (act. 6 = act. 7/4).

2. Dagegen erhob die B._____ AG (fortan Gläubigerin) mit Eingabe vom

25. Oktober 2023 (Datum Poststempel) Beschwerde bei der Kammer und es wur- de das Verfahren mit der Geschäfts-Nr. PS230203 angelegt. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2023 (Datum Poststempel) erhob auch der Schuldner rechtzeitig Be- schwerde bei der Kammer (act. 2 inkl. Beilagen act. 4/1-4; zur Rechtzeitigkeit vgl. act. 7/5), wobei hierfür das vorliegende Verfahren angelegt wurde.

3. Beide Beschwerden haben den gleichen Entscheid der Vorinstanz zum Gegenstand und beide Parteien beantragen die Aufhebung der Konkurseröffnung. Es drängt sich daher auf, die beiden Verfahren in Anwendung von Art. 125 lit. c ZPO zu vereinigen und unter der Geschäfts-Nr. PS230203 weiterzuführen. Dem- entsprechend ist das vorliegende Verfahren als erledigt abzuschreiben. Es wird verfügt:

1. Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren-Nr. PS230203 zwischen denselben Parteien vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Verfahren (Geschäfts-Nr. PS230208) wird als dadurch er- ledigt abgeschrieben.

3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die II. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. PS230203.

- 3 - Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. D. Tolic Hamming versandt am:

23. November 2023