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PS220062

Rückweisung Betreibungsbegehren / Tagebuch

Zürich OG · 2022-04-12 · Deutsch ZH
Dispositiv
  1. Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren PS220061-O vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
  2. Schriftliche Mitteilung an die Beschwerdeführerin gegen Empfangsschein. Eine Ausfertigung dieser Verfügung wird zu den Akten des Verfahrens Nr. PS220061-O gelegt. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: MLaw B. Lakic versandt am:
  3. April 2022
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer als obere kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Geschäfts-Nr.: PS220062-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: PS220061-O Mitwirkend: Oberrichterin E. Lichti Aschwanden, Vorsitzende, sowie Gerichts- schreiber MLaw B. Lakic Verfügung vom 12. April 2022 in Sachen A._____, Beschwerdeführerin betreffend Rückweisung Betreibungsbegehren / Tagebuch 1 und 2 (Beschwerde über das Betreibungsamt Zürich 1) Beschwerde gegen einen Beschluss der 1. Abteilung des Bezirksgerichtes Zürich vom 28. März 2022 (CB220027)

- 2 - Es wird verfügt:

1. Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren PS220061-O vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.

2. Schriftliche Mitteilung an die Beschwerdeführerin gegen Empfangsschein. Eine Ausfertigung dieser Verfügung wird zu den Akten des Verfahrens Nr. PS220061-O gelegt. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: MLaw B. Lakic versandt am:

12. April 2022