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PN060237

Definitiver Rechtsöffnungstitel, Bezifferung der Forderung

Zürich OG ·III. Zivilkammer · 2007-03-07 · Deutsch ZH

Die ungenügende Bezifferung der zugesprochenen Forderung im rechtskräftigen Urteil hat zur zwingenden Rechtsfolge, dass es nicht vollstreckbar ist. Der Sachrichter hat das Urteil zu erläutern. Bei Erledigungsverfügungen, die sich auf Parteierklärungen stützen, ist die Partei zur Geltendmachung des aus der Willenserklärung der Gegenpartei abgeleiteten Anspruchs auf den Weg der selbständigen Klage verwiesen (E. III.3).

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