Dispositiv
- Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren PF220034 zwischen denselben Parteien vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: Dr. S. Scheiwiller versandt am:
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: PF220035-O/U Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. R. Bantli Keller sowie Gerichtsschreiberin Dr. S. Scheiwiller Verfügung vom 3. Oktober 2022 in Sachen A._____ AG, Beschwerdegegnerin und Beschwerdeführerin vertreten durch Rechtsanwalt M.A. HSG in Law X._____, gegen B._____, Beschwerdeführerin und Beschwerdegegnerin vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____, betreffend Aufhebung des Willensvollstreckermandats (Kosten) Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes - Freiwillige Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichtes Zürich vom 14. Juli 2022 (EA220001)
- 2 - Es wird verfügt:
1. Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren PF220034 zwischen denselben Parteien vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: Dr. S. Scheiwiller versandt am: