Dispositiv
- Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. NC200001 vereinigt, unter jener Prozessnummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Verfahren NC200001. Zürich, 28. Februar 2020 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: am
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: NC190004-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. NC200001-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. D. Scherrer, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. S. Janssen und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. L. Stünzi Beschluss vom 28. Februar 2020 in Sachen A._____, Kläger und Berufungskläger vertreten durch Rechtsanwalt X._____ gegen B._____, Beklagter und Berufungsbeklagter vertreten durch Rechtsanwalt MLaw Y._____ betreffend Unterhalt Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Uster vom 20. November 2018 (FP180010-I)
- 2 - Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. NC200001 vereinigt, unter jener Prozessnummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Verfahren NC200001. Zürich, 28. Februar 2020 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: am