Erwägungen (3 Absätze)
Dispositiv
- B._____,
- ... Kläger und Berufungsbeklagte 1 vertreten durch Inhaberin der elterlichen Sorge C._____ 1 vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ betreffend Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im vereinfachten Verfah- ren am Bezirksgericht Zürich, 2. Abteilung, vom 9. März 2018 (FP170025-L) ________________________________________ - 2 - Es wird beschlossen:
- Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. LZ180010-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
- Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
- Schriftliche Mitteilung im Prozess LZ180010-O. Zürich, 13. Mai 2019 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Ch. Büchi versandt am: am
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LZ180011-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LZ180010-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. D. Scherrrer und Oberrichter lic. iur. A. Huizinga sowie Gerichts- schreiber lic. iur. Ch. Büchi Beschluss vom 13. Mai 2019 in Sachen A._____, Beklagter und Berufungskläger vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ gegen
1. B._____,
2. ... Kläger und Berufungsbeklagte 1 vertreten durch Inhaberin der elterlichen Sorge C._____ 1 vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ betreffend Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im vereinfachten Verfah- ren am Bezirksgericht Zürich, 2. Abteilung, vom 9. März 2018 (FP170025-L) ________________________________________
- 2 - Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. LZ180010-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
3. Schriftliche Mitteilung im Prozess LZ180010-O. Zürich, 13. Mai 2019 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Ch. Büchi versandt am: am