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LZ180011

Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen)

Zürich OG · 2019-05-13 · Deutsch ZH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 B._____,

E. 2 Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.

E. 3 Schriftliche Mitteilung im Prozess LZ180010-O. Zürich, 13. Mai 2019 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Ch. Büchi versandt am: am

Dispositiv
  1. B._____,
  2. ... Kläger und Berufungsbeklagte 1 vertreten durch Inhaberin der elterlichen Sorge C._____ 1 vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ betreffend Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im vereinfachten Verfah- ren am Bezirksgericht Zürich, 2. Abteilung, vom 9. März 2018 (FP170025-L) ________________________________________ - 2 - Es wird beschlossen:
  3. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. LZ180010-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
  4. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
  5. Schriftliche Mitteilung im Prozess LZ180010-O. Zürich, 13. Mai 2019 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Ch. Büchi versandt am: am
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LZ180011-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LZ180010-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. D. Scherrrer und Oberrichter lic. iur. A. Huizinga sowie Gerichts- schreiber lic. iur. Ch. Büchi Beschluss vom 13. Mai 2019 in Sachen A._____, Beklagter und Berufungskläger vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ gegen

1. B._____,

2. ... Kläger und Berufungsbeklagte 1 vertreten durch Inhaberin der elterlichen Sorge C._____ 1 vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ betreffend Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im vereinfachten Verfah- ren am Bezirksgericht Zürich, 2. Abteilung, vom 9. März 2018 (FP170025-L) ________________________________________

- 2 - Es wird beschlossen:

1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. LZ180010-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.

3. Schriftliche Mitteilung im Prozess LZ180010-O. Zürich, 13. Mai 2019 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Ch. Büchi versandt am: am